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Kleinbusse mit einer Fahrgastkapazität von bis zu neun Personen

Als einen sogenannten Kleinbus, dieser Begriff entstand im Übrigen im Deutschland der 1950`er Jahre mit der Einführung des VW-Busses, bezeichnet man einen Kleintransporter mit bis zu neun Sitzplätzen (inklusive dem Fahrersitz) auf der Chassis eines Nutzfahrzeugs.

Durch die Sitzplatzbegrenzung und der damit einhergehenden Begrenzung der Insassenzahl auf neun Personen gelten diese Kleinbusse in der deutschen StVO als PKW. Nach den Regeln der StVO dürfen diese Kleinbusse von einem Fahrer mit einem Führerschein der Klasse 3, einem PKW-Führerschein, gefahren werden. Kleinbusse werden oftmals auch als Van bezeichnet, dieser Begriff entwickelte sich mit der Entwicklung und Markteinführung des Renault Espace in den 1990`er Jahren.

Die bekanntesten Vertreter der Kleinbusse sind unter anderem:

- Mercedes Vito
- Mercedes Viano
- Renault Espace
- Opel Vivaro

Auch auf der Basis von Transporter von VW T5 gibt es Bestuhlungen mit 7 und sogar 9 Person.
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Suchbegriffe: Minibusse, Kleinbusse, Minibus 7 bis 9 Person, Minivan, ohne Bus-Führerschein

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