Luxbus.net
  

Informationen über den Omnibus allgemein 

Die amtliche Bezeichnung für einen Omnibus mit Motorenantrieb lautet in Deutschland Kraftomnibus (KOM). Die Bezeichnung Omnibus stammt wohl von einem Werbeslogan des französischen Kaufmanns Omnes ("Omnes omnibus") aus dem Jahr 1825 ab, welcher von dem Fuhrwerksbesitzer Baudry aufgegriffen und verwandt worden war.

Omnibusse werden zumeist über einen Diesel- oder einen Gasmotor angetrieben, der alternative Einsatz eines Wasserstoffantrieb befindet sich derzeit in einer Testphase. Omnibusse verfügen über einen Heckmotor (bis auf Kleinbusse) und einen Hinterachsantrieb. Im Gegensatz zu LKWs verfügen Omnibusse über weitaus weniger Gewicht, so dass sie häufig mit einem Sechs-Gang-Schaltgetriebe auskommen. Dies erfolgt meist mit Hilfe einer automatischen Kupplung oder einer kraftunterstützten Schaltung. Jedoch werden immer mehr Reisebusse mit einer vollautomatischen Schaltung ausgestattet, bei Linienbussen im Stadtverkehr hat sich eine vollautomatische Schaltung vollends durchgesetzt, dies auch aus Komfortgründen für die Fahrgäste und den Busfahrer.

Die gesetzliche Definition bezeichnet Fahrzeuge mit einer Fahrgastkapazität von mehr als acht Personen (ohne den Fahrer) als Omnibus bzw. Kraftomnibus. Zum Führen von Omnibussen ist ein besonderer Führerschein erforderlich. Nach einer einheitlichen Regelung, die in der gesamten Europäischen Union (EU) gilt, werden die verschiedenen Busführerscheinklassen mit dem Buchstaben D gekennzeichnet. So gilt die Führerscheinklasse D1 für eine Fahrgastkapazität von bis zu 16 Personen, bei der Führerscheinklasse D1E darf man darüber hinaus einen Anhänger mit bis zu 750 kg mitführen und die Führerscheinklasse DE berecht zum Führen eines Omnibusse mit einer beliebig hohen Fahrgastkapazität plus einem Anhänger bis 750 kg.

Seit dem Jahr 2007 gibt es in Deutschland neue gesetzliche Regelung für die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Omnibussen. Neuzugelassene Busse dürfen seit dem mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h fahren, während die alte Regelung mit einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nur noch für sehr wenige, ältere Omnibusmodelle gilt. Omnibusse werden in drei verschieden großen Verkehrsbereichen eingesetzt. Diese sind im Einzelnen:

- der Fernlinienverkehr,
- der Reiseverkehr, und
- der Öffentliche Personennahverkehr.

Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen verschiedenen Omnibustypen.

   
  

 

Omnibus: Alternative Antriebe
Personentransport, Linien- Stadtverkehr. 
 

Brennstoffzellenbus  Hybridbus  Oberleitungsbus  Erdgasbus  Elektrobus
 
 

Kleinbusse bis 9 Person  

Minibusse 

Midibusse 

Schulbusse

Omnibus Hersteller  

Omnibusse

Niederflurbusse

Omnibus Vermietung

Omnibus Händler

Reisebusse

Behindertengerechter Bus

 

 
 Copyright © 2011 Luxbus.net    Impressum | Sitemap | Kontakt