Informationen
über den Omnibus allgemein
Die
amtliche Bezeichnung für einen Omnibus mit Motorenantrieb lautet in
Deutschland Kraftomnibus (KOM). Die Bezeichnung Omnibus stammt wohl von
einem Werbeslogan des französischen Kaufmanns Omnes ("Omnes
omnibus") aus dem Jahr 1825 ab, welcher von dem Fuhrwerksbesitzer
Baudry aufgegriffen und verwandt worden war.
Omnibusse werden zumeist über einen Diesel- oder einen Gasmotor
angetrieben, der alternative Einsatz eines Wasserstoffantrieb befindet
sich derzeit in einer Testphase. Omnibusse verfügen über einen
Heckmotor (bis auf Kleinbusse) und einen Hinterachsantrieb. Im Gegensatz
zu LKWs verfügen Omnibusse über weitaus weniger Gewicht, so dass sie häufig
mit einem Sechs-Gang-Schaltgetriebe auskommen. Dies erfolgt meist mit
Hilfe einer automatischen Kupplung oder einer kraftunterstützten
Schaltung. Jedoch werden immer mehr Reisebusse mit einer
vollautomatischen Schaltung ausgestattet, bei Linienbussen im
Stadtverkehr hat sich eine vollautomatische Schaltung vollends
durchgesetzt, dies auch aus Komfortgründen für die Fahrgäste und den
Busfahrer.
Die gesetzliche Definition bezeichnet Fahrzeuge mit einer
Fahrgastkapazität von mehr als acht Personen (ohne den Fahrer) als
Omnibus bzw. Kraftomnibus. Zum Führen von Omnibussen ist ein besonderer
Führerschein erforderlich. Nach einer einheitlichen Regelung, die in
der gesamten Europäischen Union (EU) gilt, werden die verschiedenen
Busführerscheinklassen mit dem Buchstaben D gekennzeichnet. So gilt die
Führerscheinklasse D1 für eine Fahrgastkapazität von bis zu 16
Personen, bei der Führerscheinklasse D1E darf man darüber hinaus einen
Anhänger mit bis zu 750 kg mitführen und die Führerscheinklasse DE
berecht zum Führen eines Omnibusse mit einer beliebig hohen
Fahrgastkapazität plus einem Anhänger bis 750 kg.
Seit dem Jahr 2007 gibt es in Deutschland neue gesetzliche Regelung für
die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Omnibussen. Neuzugelassene
Busse dürfen seit dem mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h
fahren, während die alte Regelung mit einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h nur noch für sehr wenige, ältere Omnibusmodelle gilt.
Omnibusse werden in drei verschieden großen Verkehrsbereichen
eingesetzt. Diese sind im Einzelnen:
- der Fernlinienverkehr,
- der Reiseverkehr, und
- der Öffentliche Personennahverkehr.
Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen verschiedenen
Omnibustypen.
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